Unsere AGB`s

 

 

§1 Geltungsbereich

  1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung (geschlossene Verträge, durchgeführte Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Dienste), auch für zukünftige Geschäfte zwischen project X Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (nachstehend: project X) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Ge­schäfts­bedingungen (nachstehend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung.
  2. Die von project X angebotenen Leistungen umfassen neben kaufmännischer Beratung in Strategie, Konzeption und Operations auch Dienst- und Agentur­leistungen im Bereich des Online-Marketings. Hierzu gehören insbesondere Facebook-Ads, Suchmaschinenmarketing (SEM), Werbefotografie und die Erstellung von Webseiten.
  3. Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen er­geben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den ge­sondert getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die da­rüber hinausgehen.
  4. Abweichende, entgegen­stehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, project X hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn project X in Kenntnis entgegen­stehender oder abweichender Be­dingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.

 

§2 Vertragsschluss und Gegenstand

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von project X freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-Mail möglich) oder Lieferung durch project X zustande.
  2. Grundlage für die Arbeit von project X und Vertragsbestandteil ist der Agenturvertrag und seine Anlagen.
  3. Gegenstand des Vertrags sind die in dem Agenturvertrag von project X beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zum Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den AGB vor.

 

§3 Leistungsänderungen

  1. Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail möglich) bei project X einreichen.
  2. project X wird prüfen, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere auf Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütungen haben wird und dem Kunden die Auswirkungen ggf. in einem Änderungsangebot darlegen.
  3. Für das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung gilt §2 Abs. 1 entsprechend. Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Zugang der Bestätigung durch project X für die Zukunft wirksam.

 

§4 Pflichten des Kunden

  1. Zur Erreichung der Effektivität der von project X durchgeführten oder vermittelten Leistungen ist erforderlich, dass das zu bewerbende Online-Angebot des Kunden technisch und inhaltlich den Anforderungen (z.B. Content, Key Words, Meta Tags, URL’s etc.) für die geplanten Werbe- und Marketingmaßnahmen und auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, sein ge­schäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zu ver­sehen. Der Kunde wird sein Online-Angebot in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vor­schriften, insbesondere ggf. zum Verbraucherschutz und zum Datenschutz, gestalten. Weiter darf das Online-Angebot auch keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hin­sichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter enthalten oder auf solche Angebote verlinken. Der Kunde verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte oder das geistige Eigentum Dritter nicht verletzt werden.
  2. Der Kunde wird keine konkurrierende oder mit den Leistungen von project X vergleichbare Online-Marketingmaßnahmen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, sofern diese Maßnahmen project X nicht vor Vertragsbeginn bekannt waren oder project X diesen Maßnahmen nachträglich schriftlich (auch per E-Mail möglich) ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§5 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch project X ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie etwa erforderliche Zugänge, die project X zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht bereit zu stellen.
  2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen an project X unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde ist weiter verpflichtet, project X unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung Leistungen durch project X relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie project X unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbe­maß­nahmen von project X oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
  4. Der Kunde wird fristgerecht von project X angeregte Änderungen auf seinen Internet­seiten oder entsprechenden Diensten vornehmen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch project X erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
  5. Der Kunde benennt project X einen oder mehrere Ansprechpartner und deren Stell­vertreter, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und/oder entscheidungsbefugt sind.

 

§6 Dienstleistungen Dritter

  1. project X wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Facebook oder Google) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
  2. Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird project X Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
  3. Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch project X ergeben, wird project X den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungs­umfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
  4. project X übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremd­dienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
  5. Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat project X keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist project X nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat project X Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.

 

§7 Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte

  1. project X ist berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, (Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen, oder Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung insbesondere für Facebook-Ads und SEM zu verwenden.
  2. project X ist auch berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen und auf der Website von project X als Referenz zu nennen und hierfür ggf. ein Logo des Kunden zu verwenden.

 

§8 Vergütung

  1. Sämtliche Leistungen von project X sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schrift­lichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig.
  2. Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen.
  3. project X behält sich das Recht vor, zunächst kostenlos erbrachte Leistungen nach entsprechender Ankündigung entgeltlich zu stellen und/oder solche Leistungen einzustellen.
  4. Mehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
  5. Die anfallende Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
  6. project X ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu er­bringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich aus­drück­lich etwas anderes mit dem Nutzer vereinbart worden.
  7. Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von project X binnen 10 Tagen netto fällig. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden auch ohne Zahlungserinnerung in Verzug.
  8. Bei Zahlungsverzug kann project X 8 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basis­zinssatz der deutschen Bundesbank verlangen.
  9. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, kann project X nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  10. project X ist berechtigt, im Rahmen der einzelvertraglich festgelegten Teilleistung Zwischen­rechnungen zu stellen.
  11. project X ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter vorab zu ver­auslagen.

 

§9 Haftung

  1. project X haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Sofern project X wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den Schaden, den project X bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Ver­trags­verletzung vorausgesehen hat oder mit dessen Entstehen project X unter Berücksichtigung der Umstände, die project X bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die project X hätte kennen müssen, rechnen musste.
  3. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von project X wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit die Haftung für project X ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungs­gehilfen von project X.
  5. Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. project X verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Ansprüche aus Ge­währ­leistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
  6. Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen von project X kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt project X hierfür keine Haftung.
  7. Der Kunde stellt project X von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen project X wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von project X einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

§10 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
  2. Sofern eine Vertragsdauer nicht bestimmt ist und ein Dauerschuldverhältnis vorliegt (z.B. unbefristete SEM-Kampagne) kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Ver­pflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt,
    2. das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird,
  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.
  5. Nach Vertragsbeendigung ist project X nicht verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten.
  6. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden steht project X das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Einem gesperrten oder gekündigten Kunden ist es nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten von project X einzurichten oder dieses zu versuchen.
  7. Vorausbezahlte Entgelte bzw. Vergütungen werden im Falle einer unberechtigten Kündigung nicht zurückerstattet.
  8. Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte an den von project X bereitgestellten Diensten.

 

§11 Datenschutz

  1. Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 11 BDSG hingewiesen. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

 

§12 Vertraulichkeit und Referenz

  1. Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse streng vertraulich behandeln.
  2. project X darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
  3. Eine Angabe von project X als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von project X gestattet.

 

§13 Abtretung und Aufrechnung

  1. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit project X auf Dritte ist ausgeschlossen.
  2. Zur Aufrechnung gegenüber project X ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

 

§14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. project X behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser AGB wird project X dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.

 

§15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichts­stände bleiben hiervon unberührt.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.